Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten rund um Kfz-Gutachten und Immobiliengutachten –
unabhängig und transparent für unsere Kunden aus Hamburg und Umgebung.
Kfz-Gutachten
Nach einem Verkehrsunfall sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert und bei Bedarf Hilfe geleistet
werden.
Anschließend sind Beweise zu sichern, Beteiligten- und Zeugenangaben aufzunehmen.
Bei unklarer Schuldfrage oder Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall kann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger zur Beweissicherung
beauftragt werden.
Ein unabhängiges Schadengutachten dient der vollständigen Beweissicherung nach einem Unfall.
Es ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie eine mögliche Wertminderung
und bildet die neutrale Grundlage für die Schadensregulierung mit Versicherungen oder vor Gericht.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers die Kosten des Gutachters.
Bei selbst verschuldeten Schäden hängt die Kostenübernahme von der Kaskoversicherung ab.
Bei Teilschuld erfolgt eine anteilige Kostenverteilung entsprechend der Haftungsquote.
Ermittelt werden unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert,
merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten,
Reparaturdauer sowie sichtbare und verdeckte Schäden.
Zudem wird der technisch erforderliche Reparaturweg dokumentiert.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Einschaltung eines Fachanwalts sinnvoll.
Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Als Bagatellschaden gelten Schäden bis etwa 750 Euro.
In diesen Fällen wird häufig lediglich ein Kostenvoranschlag erstattet.
Liegt der Schaden darüber, besteht Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Die merkantile Wertminderung bezeichnet den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs,
der trotz fachgerechter Reparatur aufgrund der Unfallhistorie besteht.
Die 130-%-Regel erlaubt eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes,
sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wird.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten
den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Die Entschädigung erfolgt in der Regel als Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
oder alternativ auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Immobiliengutachten
Immobiliengutachten werden unter anderem bei Erbschaften, Scheidungen,
steuerlichen Anlässen, gerichtlichen Verfahren oder zur Vermögensübersicht benötigt.
Sie dienen der rechtssicheren Ermittlung des Verkehrswertes.
Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien,
das Ertragswertverfahren an nachhaltig erzielbaren Erträgen und
das Sachwertverfahren an den Herstellungskosten der baulichen Anlagen zuzüglich Bodenwert.
Online-Bewertungen basieren auf statistischen Daten und können individuelle Eigenschaften,
Zustand oder Baumängel nicht berücksichtigen.
Für rechtssichere Zwecke sind sie daher nicht geeignet.
Benötigt werden unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen,
Wohnflächenberechnung sowie Angaben zu Modernisierungen.
Anmerkung: Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und
ersetzen keine individuelle rechtliche oder technische Beratung. Jede Bewertung erfolgt einzelfallbezogen.